Allgemeine Geschäftsbedingungen
Please note: our terms, house rules, imprint and privacy policy are legally binding in German only. An English translation is available on request – just write to us.
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung der Ferienunterkunft «Chalet Legi», Ausserschwandstrasse 65, 3715 Adelboden, sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen.
1.2 Vermieterin ist die Zytlos Adel GmbH, Zwischenpörternweg 1, 3715 Adelboden (nachfolgend «Vermieterin»). Mieter ist die buchende Person (nachfolgend «Gast»).
1.3 Der Mietvertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung der Vermieterin zustande. Die Buchungsbestätigung wird per E-Mail versandt. Mit der Buchung anerkennt der Gast diese AGB sowie die Hausordnung.
1.4 Der Gast bucht auch für alle mitreisenden Personen und haftet für deren Verpflichtungen aus diesem Vertrag wie für seine eigenen.
2. Preise und Nebenkosten
2.1 Es gelten die im Buchungssystem zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Der Übernachtungspreis beginnt je nach Saison bei CHF 160.00 pro Nacht; massgebend ist der im Buchungskalender angezeigte Tagespreis.
2.2 Die Vermieterin ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
2.3 Zusätzlich zum Übernachtungspreis werden verrechnet:
| Position | Betrag |
| Endreinigung | CHF 250.00 pro Aufenthalt |
| Bettwäsche und Frottee | CHF 15.00 pro Person und Aufenthalt |
| Nebenkostenpauschale inkl. Kurtaxe und Beherbergungsabgabe | CHF 6.00 pro Person und Nacht, ohne Altersabstufung; Kinder werden gleich verrechnet wie Erwachsene |
| Haustier (nur nach vorheriger Zustimmung) | CHF 25.00 pro Nacht und Tier |
| Bedienung der Holzheizung durch die Vermieterin (optional, siehe Ziffer 11.2) | CHF 30.00 pro Nacht |
2.4 Auf den Übernachtungspreis werden folgende Rabatte für längere Aufenthalte gewährt:
| Aufenthalt | Rabatt auf den Preis pro Nacht |
| ab 5 Nächten | 7 % |
| ab 7 Nächten | 12 % |
| ab 10 Nächten | 17 % |
Die Rabatte werden im Buchungssystem automatisch berücksichtigt und beziehen sich ausschliesslich auf den Übernachtungspreis, nicht auf die Nebenkosten nach Ziffer 2.3.
2.5 Der Gesamtpreis inklusive aller obligatorischen Nebenkosten wird dem Gast vor Abschluss der Buchung angezeigt.
3. Belegung
3.1 Die Unterkunft bietet Platz für maximal 10 Personen: acht feste Schlafplätze sowie ein Schlafsofa (140 cm) mit zwei weiteren Plätzen. Standardmässig ist die Unterkunft für acht Personen ausgelegt. Die Nutzung des Schlafsofas ist bei der Buchung anzumelden, damit zusätzliche Bettdecken bereitgestellt werden können.
3.2 Die Unterkunft darf nur von den in der Buchung angegebenen Personen genutzt werden. Eine Untervermietung oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte ist untersagt.
3.3 Reisen mehr Personen an als gebucht, ist die Vermieterin berechtigt, für jede zusätzliche Person den doppelten anteiligen Übernachtungspreis sowie die entsprechenden Nebenkosten nachzuverrechnen. Die Vermieterin kann den zusätzlichen Personen den Zutritt verweigern oder vom Vertrag zurücktreten, ohne dass ein Rückerstattungsanspruch entsteht.
4. Mindestaufenthalt
4.1 Der Mindestaufenthalt beträgt 3 Nächte.
4.2 Vom 26. Dezember bis 5. März beträgt der Mindestaufenthalt 7 Nächte.
4.3 Ein fixer Anreisetag besteht nicht. Kürzere Aufenthalte sind auf Anfrage und nach Verfügbarkeit möglich.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Bei der Buchung ist eine Anzahlung von 30 % des Gesamtbetrags fällig. Die Restzahlung ist 20 Nächte vor Anreise fällig.
5.2 Erfolgt die Buchung weniger als 20 Nächte vor Anreise, ist der gesamte Betrag sofort fällig.
5.3 Die Zahlung erfolgt über das Buchungssystem per Kreditkarte oder über die dort angebotenen Zahlungsmittel. Andere Zahlungsarten (Banküberweisung, TWINT) sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
5.4 Geht die Restzahlung nicht fristgerecht ein, kann die Vermieterin nach einmaliger Mahnung mit Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen nach Ziffer 6.
6. Stornierung durch den Gast
6.1 Eine Stornierung bedarf der Textform (E-Mail genügt). Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Vermieterin.
6.2 Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
| Zeitpunkt der Stornierung | Folge |
| bis 20 Nächte vor Anreise | kostenlos; es wird lediglich eine Bearbeitungspauschale von CHF 50.00 einbehalten |
| 19 bis 10 Nächte vor Anreise | 50 % des Mietpreises |
| weniger als 10 Nächte vor Anreise, bei Nichtanreise (No-Show) oder vorzeitiger Abreise | 100 % des Mietpreises |
6.3 Ersatzgast: Der Gast kann bis zum Anreisetag einen Ersatzgast stellen, der in seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag eintritt. Die Vermieterin kann den Ersatzgast aus wichtigem Grund ablehnen. Bei erfolgreicher Übertragung wird lediglich die Bearbeitungspauschale von CHF 50.00 verrechnet.
6.4 Der Vermieterin bleibt es unbenommen, die Unterkunft anderweitig zu vermieten. Gelingt dies, wird der erzielte Ersatzerlös an die Stornierungsgebühr angerechnet.
6.5 Der Vermieterin bereits entstandene Auslagen sowie nicht rückerstattbare Zahlungsdienstleistungsgebühren können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
6.6 Der Abschluss einer Reise-Annullationskostenversicherung wird empfohlen.
7. Rücktritt durch die Vermieterin
7.1 Die Vermieterin kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
- die Unterkunft infolge höherer Gewalt, Schadenfall oder behördlicher Anordnung nicht nutzbar ist;
- der Gast trotz Mahnung mit der Zahlung in Verzug ist;
- begründeter Verdacht besteht, dass die Nutzung gegen diese AGB oder die Hausordnung verstösst (insbesondere Veranstaltungen, Partys, gewerbliche Nutzung).
7.2 In den Fällen von Ziffer 7.1 erster Aufzählungspunkt werden bereits geleistete Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Gastes, insbesondere auf Ersatzunterkunft, Mehrkosten, Reisekosten oder Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
8. An- und Abreise
8.1 Check-in: ab 16:00 Uhr am Anreisetag. Check-out: bis 10:00 Uhr am Abreisetag. Abweichungen sind nach vorheriger Absprache möglich. Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen Schlüsseltresor; der Zugangscode wird vor der Anreise mitgeteilt. Die Schlüssel sind bei der Abreise in den Schlüsseltresor zurückzulegen.
8.2 Bei nicht fristgerechter Räumung kann die Vermieterin eine zusätzliche Übernachtung in Rechnung stellen.
8.3 Die Unterkunft ist besenrein und mit vollständig geleertem Kühlschrank sowie entsorgtem Abfall zu übergeben. Die Endreinigung nach Ziffer 2.3 umfasst die übliche Reinigung, nicht jedoch das Beseitigen aussergewöhnlicher Verschmutzungen.
9. Kreditkarte, Schäden und Belastungen
9.1 Der Gast hinterlegt bei der Buchung eine gültige Kreditkarte. Eine Kaution im Sinne einer Blockierung eines Betrags wird nicht erhoben.
9.2 Der Gast ermächtigt die Vermieterin, die hinterlegte Kreditkarte für folgende Positionen zu belasten:
- nachweislich verursachte Schäden an Gebäude, Mobiliar oder Inventar;
- ausserordentliche Reinigungskosten;
- die Konventionalstrafe nach Ziffer 10.3;
- nicht bezahlte Nebenkosten oder nachträglich anfallende Beträge nach Ziffer 3.3.
9.3 Belastungen nach Ziffer 9.2 sind auf insgesamt CHF 2'000.00 begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche der Vermieterin bleiben vorbehalten.
9.4 Die Vermieterin weist Schäden vor einer Belastung gegenüber dem Gast nach (Fotos, Kostenvoranschlag oder Rechnung) und gewährt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.
9.5 Zahlungsmittel ohne Vorautorisierungsfunktion (namentlich TWINT) können für Belastungen nach dieser Ziffer nicht verwendet werden. Eine gültige Kreditkarte ist deshalb zwingend erforderlich.
10. Pflichten des Gastes und Hausordnung
10.1 Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft, das Mobiliar und das Inventar sorgfältig zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung ist integrierender Bestandteil dieses Vertrags.
10.2 Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt. Das Rauchen im Freien ist ausserhalb des Gebäudes gestattet; Aschenbecher sind zu verwenden.
10.3 Bei Verstoss gegen das Rauchverbot im Gebäude wird eine Konventionalstrafe von CHF 1'000.00 fällig, zur Deckung der Spezialreinigung und des Ertragsausfalls. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.
10.4 Ruhezeiten: 22:00 bis 07:00 Uhr. Partys, Feste und Veranstaltungen jeglicher Art sind untersagt.
10.5 Haustiere sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Vermieterin gestattet. Der Zuschlag beträgt CHF 25.00 pro Nacht und Tier. Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Unterkunft zurückgelassen werden und haben keinen Zutritt zu Betten und Polstermöbeln.
11. Holzheizung und Feuerschale
11.1 Das Chalet verfügt über eine zentrale Holzheizung, die vom Gast selbst bedient wird. Eine schriftliche Bedienungsanleitung sowie ein Anleitungsvideo sind bei der Heizungstür angebracht. Eine persönliche Einweisung beim Check-in findet nicht statt.
11.2 Gäste, die die Heizung nicht selbst bedienen möchten, können die Vermieterin gegen Verrechnung mit der Bedienung beauftragen. Der Ansatz beträgt CHF 30.00 pro Nacht. Die Beauftragung ist spätestens bei der Buchung zu vereinbaren.
11.3 Der Gast verpflichtet sich:
- die Anleitung und das Video vor der ersten Inbetriebnahme vollständig zur Kenntnis zu nehmen;
- die Heizung ausschliesslich gemäss dieser Anleitung zu bedienen;
- die Bedienung ausschliesslich durch volljährige Personen vornehmen zu lassen, welche die Anleitung gelesen und das Video angesehen haben;
- ausschliesslich das bereitgestellte Brennholz zu verwenden – kein Abfall, keine behandelten Hölzer, keine Flüssigbrandbeschleuniger;
- die Feuerraumtür geschlossen zu halten und die Anlage nie unbeaufsichtigt bei geöffneter Tür zu betreiben;
- Asche ausschliesslich vollständig erkaltet und im dafür vorgesehenen Metallbehälter zu entsorgen;
- Rauch- und Kohlenmonoxidmelder nicht zu entfernen, abzudecken oder zu deaktivieren.
11.4 Bei Rauchentwicklung, Geruch nach Rauchgas oder Auslösen eines Melders ist die Unterkunft unverzüglich zu verlassen, die Notrufnummer 112 zu alarmieren und die Vermieterin zu informieren.
11.5 Das Brennholz für die Feuerschale wird von der Vermieterin unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Feuerschale im Aussenbereich darf nur bei windstillem Wetter und unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person betrieben werden. Es ist ausschliesslich das bereitgestellte Brennholz zu verwenden; Flüssigbrandbeschleuniger sind untersagt. Örtliche und kantonale Feuerverbote sind zu beachten. Das Feuer ist vor dem Verlassen des Aussenbereichs und vor der Nachtruhe vollständig zu löschen. Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht bei der Feuerschale aufhalten.
11.6 Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die aus einer unsachgemässen Bedienung der Heizung oder der Feuerschale durch den Gast entstehen.
12. Haftung
12.1 Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher an Gebäude, Mobiliar und Inventar verursachen. Schäden sind der Vermieterin unverzüglich zu melden.
12.2 Die Vermieterin haftet nicht für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Gegenständen des Gastes.
12.3 Die Haftung der Vermieterin für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden sowie für grobe Fahrlässigkeit und Absicht bleibt in jedem Fall vorbehalten.
12.4 Die Benutzung der Unterkunft, des Aussenbereichs, der Feuerschale und der Umgebung erfolgt auf eigene Gefahr.
12.5 Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung wird empfohlen.
13. Störungen und Mängel
13.1 Der Gast meldet Mängel unverzüglich, damit die Vermieterin Abhilfe schaffen kann. Unterlässt er die Meldung, entfallen Ansprüche auf Minderung.
13.2 Kurzfristige Unterbrüche bei Strom, Wasser, Heizung oder Internet, die die Vermieterin nicht zu vertreten hat, begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz.
14. Meldepflicht
14.1 Der Gast ist verpflichtet, der Vermieterin die für die Gästekontrolle und die Abrechnung der Kurtaxe erforderlichen Angaben aller mitreisenden Personen zu liefern (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse, Nationalität, bei ausländischen Gästen zusätzlich die Ausweisdaten).
14.2 Diese Angaben werden gestützt auf die gesetzliche Meldepflicht bei Beherbergung und das Kurtaxenreglement der Einwohnergemeinde Adelboden erhoben und an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
15. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung, die auf der Website unter chalet-legi.ch/datenschutz abrufbar ist und integrierender Bestandteil dieses Vertrags ist.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
16.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16.3 Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung massgebend.
16.4 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
16.5 Gerichtsstand ist Adelboden (Ort der gelegenen Sache). Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Fassung vom 20. August 2026
